Heute gibt es ein kleines Strategieupdate, und zwar in Bezug auf den Optionshandel. In früheren Artikeln hatte ich bereits über „The Wheel“ (und meine Abwandlung davon), sowie auch über Spreads geschrieben.
Über das letzte halbe Jahr hinweg hat sich meine Strategie immer mehr von den Spreads weg, hin zu den single-leg-Trades gewandelt, d.h. ich handele eigentlich fast nur noch Short Puts. Welche Gründe gibt es hierfür?
Steuern – die Verlustverrechnung
Das gewichtigste Argument gegen den Handel von Spreads hat sich der Staat ausgedacht. Und zwar in Form eines Maximalbetrages für den Verlust, den man gegen die erzielten Gewinne verrechnen darf. Warum ist das ein Problem?
Bei Spreads, so wie ich sie handele, handelt es sich um eine abgesicherte Version eines Stillhaltergeschäfts, d.h. ich übernehme gegen Gebühr ein Risiko. Anstatt das aber durch den entsprechenden Gegenwert in Cash abzusichern, kaufe ich mir selbst eine billigere Absicherung. Die Differenz aus dem Kauf- und Verkaufspreis bleibt mir als Gewinn. Und genau hier entsteht das Problem.
Laut der seit Anfang 2021 gültigen Fassung von §20 des Einkommensteuergesetzes, Abs. 6, dürfen nur maximal 20.000 Euro Verlust berücksichtigt werden. Und das ist nicht sehr viel. Ein Rechenbeispiel mit dem beliebten SPY-ETF (Zahlen vom 28.05.):
Verkauft man z.B. einen 3 Dollar breiten Put-Spread mit Strikes bei 409/412, so sind die beiden einzelnen Optionen 221$ bzw. 269$ wert. Ist der Trade erfolgreich, verfallen beide Optionen wertlos: die eine mit 269$ Gewinn, die andere (die man zur eigenen Absicherung gekauft hat) gilt jedoch als Verlust von 221$. Normalerweise kein Problem, und man würde 48$ Gewinn verbuchen.
Wie es der Staat nun aber so will, könnte man diesen Trade nur etwa 110 mal ausführen, bevor die 20.000€ Verlust erreicht wären (Euro/Dollar-Umrechnung beachten). Jenseits dessen müsste man als Gewinn hingegen für jeden weiteren Trade die vollen 269$ versteuern, d.h. die Steuer von ca. 25% würde den wahren Gewinn komplett auffressen. Mehr als etwa 4.400€ wahrer Gewinn im Jahr wären also nicht drin.
Mit einfachen Stillhaltergeschäften, also beim Optionsverkauf, tritt dieses Problem nicht auf. Hier werden Verluste, die beim Schließen („Glattstellen“) der Optionen auftreten, unbegrenzt mit den Gewinnen verrechnet. Die obige Komplikation trifft übrigens nur Privatanleger. Wer über eine GmbH handelt, hat diese begrenzte Verrechnung nicht.
Die Gebühren
Ein weiteres Argument sind die Handelsgebühren. In meinem Fall werden pro gehandeltem Kontrakt 3,50$ fällig. Handelt man Multi-Leg-Strategien, vervielfachen sich die Gebühren entsprechend. Bei einfachen Spreads ist dies ein Faktor 2, bei einem Iron Condor schon ein Faktor 4.
Richtig teuer wird es aber erst, wenn ein Trade nicht aufgeht: Dann muss man die Position zumindest teilweise glattstellen, wobei die Gebühr zumindest zu diesem Teil nochmals anfällt. Beim Rollen fällt die Gebühr sogar nochmals verdoppelt an, da sowohl die alte Position geschlossen, als auch eine neue eröffnet wird.
Beispiele in meinem Fall:
- Put öffnen/schließen: 3,50$
- Spread öffnen/schließen: 7$
- Iron Condor öffnen/schließen: 14$
- Put rollen: 7$
- Spread rollen: 14$
- Iron Condor rollen: 28$
Der eigentliche Reiz der Spreads – beliebige Aktien oder ETFs auch mit kleinen Portfolios handeln zu können – geht durch die Gebühren also teilweise verloren, da diese gerade bei schmalen Spreads schnell einen großen Teil des Gewinns auffressen können.
Reparieren? Schwierig.
Ich habe schon früher davon geschrieben, wie gut sich fehlgegangene Optionstrades oft reparieren lassen. Auf einzelne Puts trifft das so auch uneingeschränkt zu. Diese kann man oft zu einem niedrigeren Strike rollen, indem man auf einen Teil der Prämie verzichtet. Bei Spreads wird das Ganze aber schwieriger.
Wie wir oben gesehen haben, „leiden“ Spreads unter folgenden Einschränkungen:
1) Reduzierter Gewinn, um die Absicherung zu bezahlen
2) Höhere Gebühren, also teurer zu rollen
Beides wirkt sich negativ auf unsere Möglichkeiten aus, einen Spread zu reparieren, wenn die Aktie mal nicht da hingegangen ist, wo wir sie gerne gehabt hätten. Der Spread ließe sich dann womöglich nur unter Verlust rollen, und das ist nicht der Sinn der Sache.
Fazit
An sich finde ich das Konzept der Spreads eigentlich immer noch toll. Bei dem derzeitigen steuerlichen Umfeld in Deutschland, sowie den im Vergleich zum US-Markt höheren Brokergebühren, ist der Handel mit Spreads leider nicht sehr attraktiv.
Obwohl ich die ersten Monate damit durchaus gut gefahren bin, werde ich Spreads in Zukunft daher nur ausnahmsweise handeln – und mit einem scharfen Auge auf meine Verlustverrechnung.
Handelt ihr selber Spreads und habt schon eigene Erfahrungen mit den obigen Punkten gemacht? Lasst es mich wie immer gerne wissen und hinterlasst einen Kommentar.
Bitte beachte meinen Disclaimer.
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5 Gedanken zu „Warum ich kaum noch Spreads handele“
Ich sehe es so wie Du, die Steuerlast in Deutschland macht Handel mit Spreads unrentabel. Die Pläne von Sparbuch Olaf die gegen Kleinaktionäre gerichtet sind, machen es leider auch nicht besser.
Danke! Da stimme ich dir zu. Man kann natürlich auch argumentieren, dass man zumindest die Grenze bei der Verlustverrechnung ausschöpfen sollte. Ist halt mit Vorsicht zu genießen, und netto kommt sicher bei weitem nicht so viel raus wie man bei 20k zunächst annehmen könnte.
Guter Artikel, danke! Verstehe ich das richtig, dass beim glattstellen eines Short Puts die 20.000 € Grenze nicht tangiert wird, wenn allerdings direkt ein Spread aufgesetzt wird, dann schon?
Danke dir, Stefan! Ja, so habe ich das verstanden (bin allerdings natürlich kein Steuerberater). Der relevante Satz lautet: „Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 [„Investmenterträge“] dürfen nur in Höhe von 20 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 [Investmenterträge] und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 [Stillhalterprämien] ausgeglichen werden“. Hingegen heißt es bei den Stillhaltergeschäften: „schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, mindern sich die Einnahmen aus den Stillhalterprämien um die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien“, d.h. da werden also die Einnahmen direkt als vermindert betrachtet, wohingegen Verluste durch Long-Optionen als Verlust gesehen werden, den man dann nur bis 20k€ verrechnen darf.
Ich hoffe mal, dass diese Regel nicht mehr lange Bestand hat. 😉